Bei der Schleswig-Holsteinischen Erhebung ging es nicht allein um Patriotismus. Auch Geld, Machtstreben und Prestigedenken spielten eine große Rolle. Am 26. März 1848, drei Tage nach Verkündigung der Erhebung, wurde den Schleswig-Holsteinischen Kassen die Annahme von dänischem Papiergeld (Seddel Penge) verboten.
Aus Mangel an Kleingeld, aber auch als Ausdruck der neuen Souveränität wurden in der Altonaer Münze auf Beschluss vom 24. Sept. 1850 insgesamt 365.414 Sechslinge und 202.892 Dreilinge geprägt. Zur Ausprägung der geplanten 1-Schilling-Stücke kam es nicht mehr. Die fertigen Prägestempel und die wenigen Probeprägungen wurden sofort nach Übergabe der Münze 1851 als Kriegsbeute nach Kopenhagen gebracht.
Die 1,0827 g schweren 1-Schilling-Stücke mit einem Feingehalt von 0,406 g Silber sind äußerst selten. Die aus Kupfer geprägten Sechslinge und Dreilinge haben ein Gewicht von 4,872 bzw. 2,436 g. Alle Münzen tragen den Reichsapfel für die Prägestätte Altona, das Schleswig-Holstein-Wappen sowie die Buchstaben H.L. für den Stempelschneider Carl Heinrich Lorenz und T.A. für den Münzmeister Theodor C. W. Andersen.
Der Umlauf dieser Kleinmünzen wurde mit der erneuten dänischen Regierungsmacht über Schleswig-Holstein eingestellt. Sogar für Münzen, die sich in den Klingelbeuteln der Kirchen fanden, gab es eine Regelung: Dieses Geld durfte nicht verteilt werden. Bei Erstattung von 3 Schillingen mussten 4 Dreilinge oder 2 Sechslinge an der Altonaer Münze abgeliefert werden.
Viele Schleswig-Holsteiner hingen jedoch weiterhin an ihren Münzen. Sie ließen sich die nun ungültigen Stücke der von Dänemark „Oprørsregeringen“ genannten Schleswig-Holsteinischen Statthalterschaft versilbern und vergolden.

