Marzipanform
Material: Gips, Schwefel
Herkunft und Datierung: Groß Wittensee, 1. Hälfte 20. Jahrhundert
Inv.nr.: HMR 9424
Diese runde Form aus Gips (äußerer Ring) und gehärtetem Schwefel (innere Form) für Marzipan zeigt eine Ansicht von Rendsburg: die „Christ u Garnisonkirche Rendsburg“, wie der Schriftzug unter dem Relief in Spiegelschrift verrät. Erst durch den Abdruck wird die korrekte Ansicht der Kirche deutlich; hier kann man sie nur erahnen.
Die Marzipanrohmasse wird auf die Form gedrückt, glatt abgestrichen und dann wieder entnommen, so dass ein reliefartiges Gebilde entsteht. Diese Form bepinselt der Bäcker anschließend mit Lebensmittelfarbe, um ihr noch mehr Plastizität und ein hübscheres Aussehen zu verleihen.
Marzipan hat seinen Ursprung im Orient und kam im Mittelalter durch die Araber nach Europa, wo es sich beim gehobenen europäischen Adel als Konfekt äußerster Beliebtheit erfreute. Üblicherweise wurde es zunächst wie andere Süßwaren von Apothekern hergestellt. Zur Zeit des Barock entdeckten die Zuckerbäcker Marzipan als Modelliermasse für kunstvolle Schaustücke. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schließlich gründeten sich die ersten Marzipanmanufakturen, zu denen auch die bis heute bestehende und innerhalb (Nord-)Deutschlands wohl bekannteste von Johann Georg Niederegger in Lübeck gehört.
Die Marzipanform stammt aus der Bäckerei Priese in Groß Wittensee (im Historischen Museum Rendsburg befinden sich weitere Objekte aus dieser Bäckerei). Derartige Modelle waren und sind auch heute noch für Marzipanprodukte sehr beliebt. Marzipanrohmasse besteht aus blanchierten und geschälten Mandeln und Zucker. Die Qualität des Marzipans ist umso höher, je niedriger der Zuckergehalt ist. Es hat die Eigenschaft, dass es sehr gut formbar und lange haltbar ist. So werden beispielsweise die beliebten Marzipanschweine gerne als süße Glücksbringer zu Silvester oder Geburtstagen verschenkt.
Heutzutage bestehen Gussformen für Marzipan meist aus Kunststoff oder Aluminium, weil die Verwendung von Gips und Schwefel für diese Zwecke seit den 1950er Jahren gesetzlich verboten ist.
